Mitglied werden

Wer kann Mitglied werden?

Alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die die Grundlagen und Ziele der KjG bejahen, können bei uns Mitglied werden.

Wie kann ich Mitglied werden?

Fülle das Beitrittsformular aus und gib es in Papierform jemandem aus der Ortsleitung. Das Beitrittsformular kannst du hier herunterladen. Wenn du die KjG erst einmal kennenlernen möchtest, kannst du Schnuppermitglied werden. Dann kannst du frische KjG-Luft schnuppern und nach einem Jahr entscheiden, ob du als Dauermitglied dabeibleiben willst. Die Schnuppermitgliedschaft läuft nach einem Jahr automatisch ab. Infos über die Höhe des Mitgliedsbeitrags, findest du hier.

Was habe ich von einer Mitgliedschaft?

Als Dauer- und Schnuppermitglied kannst du günstiger an Ferienfreizeiten und manchen Aktionen teilnehmen und du bist du bei allen unseren Veranstaltungen versichert. Als Dauermitglied darfst du außerdem in der Mitgliederversammlung, die einmal im Jahr stattfindet, abstimmen.

Wofür ist mein Mitgliedsbeitrag?

Die KjG ist ein gesetzlich anerkannter Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe. Mit deinem Mitgliedsbeitrag hilfst du mit, dass die KjG unabhängig bleiben kann, dass wir unsere ehrenamtlichen Leiter*innen aus- und fortbilden können und dass Arbeitsmaterialien und Versicherungen bezahlt werden können.

Wie kann ich meine Mitgliedschaft beenden?

Um die Mitgliedschaft in der KjG zu beenden, genügt eine formlose schriftliche Erklärung an die Ortsleitung. Die Mitgliedschaft erlischt dadurch zum Ende des Kalenderjahres

Ich habe zu viel Geld! Wie kann ich euch davon etwas abgeben?

Das ist aber nett (: Dann werde doch gerne Fördermitglied. Wer unsere Angebote nicht mehr aktiv nutzt, hat die Möglichkeit, den Verband finanziell und ideell zu unterstützen und Fördermitglied zu werden. Eine Fördermitgliedschaft kostet 35 Euro jährlich – davon gehen 12 Euro an den Diözesanverband, der Rest in die Jugendkasse unserer KjG vor Ort. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.

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